Term | Definition |
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Erlaubnis | Die Erlaubnis zum Gütertransport über 3 5 t Gesamtmasse wird zunächst für 5 Jahre erteilt wenn: -Der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist. -Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist -Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist. |