Das BKF-Lexikon

Term Definition
Erlaubnis

Die Erlaubnis zum Gütertransport über 3 5 t Gesamtmasse wird zunächst für 5 Jahre erteilt wenn:

-Der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist.

-Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist

-Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.