Das BKF-Lexikon

Term Definition
CEMT Wiedererteilung

Für eine Wiedererteilung von CEMT-Genehmigungen die in Österreich Italien oder Griechenland gelten muss im Bewertungszeitraum jeweils mindestens eine Beförderung zwischen Österreich Italien oder Griechenland und einem CEMT-Mitgliedstaat durchgeführt worden sein in dem die Gemeinschaftslizenz nicht galt. Für die Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen die in der Russischen Föderation gelten müssen Beförderungen im Dreiländerverkehr in oder aus der Russischen Föderation nachgewiesen werden bei denen Deutschland nicht auf verkehrsüblichem Weg durchfahren wurde und für deren Beförderungsverlauf keine Dreiländerverkehrsgenehmigungen zur Verfügung standen.