Das BKF-Lexikon

Term Definition
Drittlandverkehr

Grundsätzlich berechtigt die Gemeinschaftslizenz auch zum Drittlandverkehr (Nicht- EU/EWR- Staat) wenn das Gebiet eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten durchfahren wird; allerdings deckt die Gemeinschaftslizenz hierbei nur den Streckenanteil durchfahrener Mitgliedsstaaten ab; nicht aber jeweils den Streckenanteil des Mitgliedsstaates in dem die Be- oder Entladung stattfindet. Die Gemeinschaftslizenz kann also nicht überall eingesetzt werden. Bei Transporten zwischen diesen Mitgliedstaaten und einem Drittland wird eine Transportgenehmigung notwendig die vorher zu besorgen ist.