Das BKF-Lexikon

Term Definition
Frachtvertrag

Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Der Absender wird verpflichtet die vereinbarte Fracht zu zahlen.

Diese Vorschriften gelten wenn das Gut zu Lande auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen befördert werden soll und die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört