Das BKF-Lexikon

Term Definition
Freistellungs-Verordnung

Die Freistellungs-Verordnung beschreibt jene Beförderungsfälle die von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes befreit sind. Hierunter fallen:

  • Beförderungen mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes.
  • Beförderungen mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit.
  • Beförderungen mit Personenkraftwagen die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind es sei denn dass für die Beförderung ein Entgelt zu entrichten ist.