| Term | Definition |
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| Geltung der Fahrpersonalvorschriften | Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des FPersG und der FPersV gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen die dem Gütertransport dienen auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3 5 t übersteigen. Ferner gelten die Vorschriften für Unternehmer und Fahrer von Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer zu befördern. Es kommt nicht darauf an ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenem Zustand befindet bzw. mit Fahrgästen besetzt ist. |