Das BKF-Lexikon

Term Definition
KEP-Dienste (KEP = Kurier-Express-Paket-Dienste)

KEP-Dienste (KEP = Kurier-Express-Paket-Dienste)

Was bezeichnet man als KEP-Dienste?

Kurierdienste befördern Güter Dokumente und Wertsachen mit ständiger persönlicher Begleitung durch die Kuriere bei einer garantierten Lieferzeit.

Expressdienste garantieren ebenfalls feste Lieferzeiten jedoch ohne eine persönliche Begleitung des Versandgutes bei einer üblichen Gewichtsobergrenze von 31 5 kg.

Paketdienste bieten einen hohen Standardisierungsgrad der angebotenen Leistungen an die übliche Gewichtsobergrenze pro Versandstück liegt bei 31 5 kg unter besonderen Voraussetzungen auch bis zu 70 kg.