Das BKF-Lexikon

Term Definition
Nicht öffentlicher Verkehrsraum

Nicht öffentlicher Verkehrsraum

Was ist ein nicht öffentlicher Verkehrsraum?

Es handelt sich um ein eingefriedetes Gelände bei dem der Verfügungsberechtigte durch eine Zugangsbeschränkung in Gestalt einer Eingangskontrolle die Allgemeinheit von der Benutzung des Geländes ausschließen will.