Das BKF-Lexikon

Term Definition
Persönliches Kontrollbuch

Arbeitszeitnachweise können in verschiedenen Erscheinungsformen auftreten. Neben Gerätelösungen wird auch heute noch immer ein sog. „Persönliches Kontrollbuch“ gepflegt.

Diese Nachweise sind obligatorisch für die Verwendung von Fahrzeugen von mehr als 2 8t bis 3 5t einschließlich Anhänger. Zu beachten sind bei Gebrauch dieser Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr die Vorschriften der Verordnung über tägliche Lenkzeiten die höchstzulässigen Tageslenkzeiten die Mindestdauer von Fahrtunterbrechungen sowie die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und deren Übertragbarkeit.

Eine vereinfachte Fassung des Persönlichen Kontrollbuches ist das „Tageskontrollblatt“. Der Fahrer hat an jedem Tag seines Einsatzes ein Tageskontrollblatt auszufüllen. Ein solcher Nachweis soll mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Personen zur Prüfung ausgehändigt werden. Diese Pflicht betreffen die Aufzeichnungen der letzten 28 Tage.